Therapiehündin für Komapatienten soll amtlich eingezogen werden

Sicher ist es sehr wichtig, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Auch Hunde, die durch ihren Besitzer missbraucht wurden, können eine Gefahr für den Menschen werden. Aber nicht die Hunde sind der Kern des Übels sondern die Menschen. Es sind erwiesenermaßen menschliche Unzulänglichkeiten, die Verhaltensstörungen bei Hunden verursachen.
Der Versuch des Brandenburger Innenministeriums, mit der Hundehalterverordnung Gefahren abzuwehren, entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Sie diskriminiert einfach mal verschiedene Hunderassen als besonders gefährlich ohne beim Menschen, beim Hundehalter, regelnd einzugreifen.
Diese fachlich nicht zu akzeptierende Verordnung hat aktuell im Fall des zehnjährigen Dylan
aus Schönwalde Ausmaße angenommen, die aus humanistischer Sicht nicht mehr zu vertreten sind. Ein American Staffordshire Terrier ist der beste Freund des Wachkoma-Jungen. Die Hündin sucht innigen Kontakt zu ihm, beruhigt ihn, therapiert ihn. Nur weil sie der falschen Rasse angehört, will man sie, gemäß der Brandenburger Hundehalterverordnung, dem Jungen wegnehmen. Hier hört jedes Verständnis für behördliche Entscheidungen auf.
Im Brandenburger Schönwalde soll der American Staffordshire Terrier angeblich gefährlich
sein, im wenige Kilometer entfernten Berlin nicht. Wo bleiben hier Logik und Sachverstand?
Wann endlich reagiert das Innenministerium Brandenburg auf wissenschaftliche Erkenntnisse und geht gegen verantwortungslose Hundehalter vor. Wann endlich wird dort erkannt, dass nicht bestimmte Hunderassen gefährlich sind sondern bestimmte Menschen. Regeln für Hundehalter müssen geschaffen werden.
Dylans Hündin „Tascha“ ist ein unverzichtbarer Sozialpartner und Therapeut für ihn. Die
Diskriminierung von Hunderassen in Brandenburg muss endlich ein Ende haben.