Beschwerden über Tierheime oder Tierschutzvereine

Der Landestierschutzverband ist seinen Mitgliedsvereinen gegenüber nicht weisungsbefugt.

Von daher sind Beschwerden über interne Angelegenheiten der Vereine wie z.B.

  • Aufnahme oder Abgabe von Tieren
  • Personalangelegenheiten
  • Erreichbarkeit der Vereine

mit dem Vorstand des jeweiligen Tierheims oder Tierschutzvereins direkt zu klären.

Nur in schwerwiegenden Fällen können wir versuchen zu schlichten.