Beschwerden über Tierheime oder Tierschutzvereine
Der Landestierschutzverband ist seinen Mitgliedsvereinen gegenüber nicht weisungsbefugt.
Von daher sind Beschwerden über interne Angelegenheiten der Vereine wie z.B.
- Aufnahme oder Abgabe von Tieren
- Personalangelegenheiten
- Erreichbarkeit der Vereine
mit dem Vorstand des jeweiligen Tierheims oder Tierschutzvereins direkt zu klären.
Nur in schwerwiegenden Fällen können wir versuchen zu schlichten.