Für ein neues Tierschutzgesetz
Tiere haben keinen Preis, Tiere haben einen Wert.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Doch: Grundgesetzlyrik ist das eine – die tägliche Praxis etwas anderes. An der Situation der Tiere in der Realität hat sich nämlich wenig geändert. Der Landestierschutzverband Brandenburg fordert mit seinem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund, deswegen eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes.
Bittere Realität beim Umgang mit Tieren – Bislang ist das Tierschutzgesetz eher ein Nutzgesetz:
- In der Landwirtschaft werden Tiere für ihre Haltung „zurechtgestutzt“: Beispielsweise werden Hühnern die Schnäbel, Ferkeln die Schwänze abgeschnitten, Ferkel ohne Betäubung kastriert, Rinder unter Schmerzen enthornt.
- Bei der Schlachtung landwirtschaftlich genutzter Tiere ist nicht sichergestellt, dass sie angst- und schmerzfrei sterben.
- In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind.
- Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt.
- In Wanderzirkussen dürfen Wildtiere wie Tiger, Löwen, Robben, Bären oder Elefanten noch immer mitgeführt werden, obwohl eine tiergerechte Haltung dort nicht möglich ist.
Der Deutsche Tierschutzbund hat konkrete Eckpunkte zu einer Novellierung des Tierschutzgesetzes erarbeitet. Damit sollen die Würde und der Eigenwert der Tiere endlich anerkannt und geschützt werden. Anfang 2012 hat der Deutsche Tierschutzbund in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf von Bundesministerin Ilse Aigner bewertet. Notwendig wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes, da die EU-Tierversuchsrichtlinie bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Der Bundesrat hat Ergänzungen zum Entwurf von Ilse Aigner gemacht und damit einige der von uns gemachten Vorschläge aufgegriffen. Jetzt mauert die Bundesregierung aber und trägt vor, die Vorschläge bedürften einer umfassenden Prüfung und könnten daher in der kürze der Zeit nicht im laufenden Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
Das ist empörend! Seit Jahren stehen die Mißstände in der Umsetzung des Staatszieles auf der tierschutzpolitischen Agenda und sind seit Jahren von engagierten Tierschützerinnen und Tierschützern immer wieder der Politik und insbesondere auch Frau Aigner und ihrem Ministerium vorgetragen worden. Jetzt so zu tun, als müsse man völlig neue Sachverhalte bewerten, ist einfach nur ein billiger Trick, um möglichst wenig Tierschutz im laufenden Gesetzgebungsverfahren umsetzen zu müssen.
Da machen wir nicht mit! Am 17.10.2012 überreichte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, 40.000 Unterschriften zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hier bezog Thomas Schröder auch als Sachverständiger Stellung gegen die Pläne der Bundesregierung.
Im Nachgang zu dieser Anhörung wurde aber deutlich, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag offenbar die wenigen erkennbaren und zaghaften Schritte hin zu mehr Tierschutz aushebeln wollen. Deswegen sinken die Hoffnungen, dass es insgesamt noch zu Verbesserungen im Tierschutz kommt. Die Lobby der Tiernutzer scheint sich erneut über den grundrechtlich geschützen Wert der Tiere hinwegzusetzen zu können. Trotz des Staatsziels Tierschutz in Deutschland wurden Änderungen im deutschen Tierschutzrecht in den letzten Jahren vielfach nicht in Berlin initiiert, sondern kamen lediglich aufgrund von Änderungen an tierschutzrelevanten Richtlinien und Verordnungen in Brüssel zustande. So auch jetzt. Anlass für die Änderungen war die EU-Tierversuchsrichtlinie, die in nationalem Recht umgesetzt werden muss. „Wir kämpfen weiter, denn das Staatsziel Tierschutz und die Wünsche der Millionen Tierfreunde in Deutschland dürfen nicht unbeachtet bleiben“, so Schröder abschließend.