Sind Tiere rechtlich eine Sache?

Nein, Tiere sind keine Sachen.

Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt (§ 90 a BGB): Tiere sind Mitgeschöpfe, die Schmerzen und Leiden empfinden. Darum schützen sie besondere Gesetze wie das Tierschutzgesetz. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG ). Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, bei denen sie als Sachen bewertet werden. So wird die Verletzung eines Tieres nicht nur nach dem Tierschutzgesetz geahndet, sondern stellt auch eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Ebenso ist es zulässig Tiere zu kaufen und zu verkaufen. Wer ein Tier unerlaubt mitnimmt, wird darum auch wegen Diebstahls und nicht wegen Entführung belangt.

 

 

 

Weiteres zum Tierschutzgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html